Patientenverfügung

Die Patientenverfügung bietet heute eine gesetzlich anerkannte Grundlage, die medizinische Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit einmal verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung ist demnach eine vorsorgliche Willenserklärung, die Ihre Wertvorstellungen und Wünsche festhält. Sie enthält verbindliche Informationen über die Einleitung oder Unterlassung einer medizinischen (Weiter-)Behandlung, falls Sie einmal in die Lage kommen, Ihre Entscheidung nicht mehr äußern zu können.
Am 01.09.2009 wurde gesetzlich festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss. Ist dies erfolgt, so wird Ihre Erklärung bindend sein. Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine Online-Broschüre erstellt. Sie enthält wertvolle Hinweise, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.

Informationen und Vordrucke des Bundesministerium der Justiz: Patientenverfügung